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Über den Pflegedienst

Der Pflegedienst Neuhaus GbR hat sich seit seiner Gründung am 01.01.2023 auf die medizinische und grundpflegerische Versorgung pflegebedürftiger Menschen in deren häuslicher Umgebung spezialisiert. Als Vertragspartner der Kranken- und Pflegekassen, sowohl gesetzlich als auch privat, bietet der Pflegedienst ein umfassendes Leistungsspektrum, das körperbezogene Pflegemaßnahmen, häusliche Krankenpflege nach ärztlicher Anordnung sowie Hilfe bei der Haushaltsführung umfasst. Entlastungs- und Verhinderungspflege nach den §§ 45b und 39 SGB XI werden ebenso angeboten wie Beratungsbesuche zur Unterstützung der Pflegebedürftigen. Besondere Aufmerksamkeit gilt der Verhinderung von Krankenhausaufenthalten und der Nachsorge nach Operationen durch eine enge Zusammenarbeit mit Ärzten. Das Ziel des Pflegedienstes ist es, den Verbleib in der gewohnten Umgebung der Klienten so lange wie möglich sicher und angenehm zu gestalten. Die Auswahl der Mitarbeiter erfolgt unter hohen fachlichen und persönlichen Anforderungen, um Qualität und Kundenorientierung zu gewährleisten.

Besondere Merkmale

Größe des Pflegedienstes

20betreute Personen
Kleiner Anbieter

Ein kleiner Pflegedienst zeichnet sich oft durch eine sehr persönliche Betreuung und ein enges Team aus.

Individuelle Pflegeplanung

Fachlich qualifiziertes Personal sorgt für eine maßgeschneiderte Versorgung nach ärztlicher Anordnung und individuellen Bedürfnissen.

Umfassende Behandlungspflege

Angebot von Medikamentengabe, Verbandswechsel und Insulininjektionen zur Vermeidung von Krankenhausaufenthalten.

Flexible Betreuung und Entlastung

Unterstützung durch Entlastungs- und Verhinderungspflege sowie Beratungsbesuche zur optimalen Pflegeorganisation.

Leistungsübersicht

Körperbezogene Pflegemaßnahmen (Pflegesachleistung) gem. § 36 SGB XI
Hilfe bei der Haushaltsführung
Häusliche Krankenpflege (Behandlungspflege) gem. § 37 SGB V auf ärztliche Anordnung (z.B. Medikamentengabe, Verbandswechsel, Insulininjektion, An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen ab Kl. II)
Entlastungsleistung gem. § 45b SGB XI (z.B. Tagesstrukturierung, Spaziergänge, Friedhofbesuche, Vorlesen)
Verhinderungspflege gem. § 39 SGB XI (wenn private Pflegeperson verhindert ist)
Beratungsbesuch gem. § 37 Absatz 3 SGB XI (bei reinem Bezug von Pflegegeld, halbjährlich bei Pflegegrad 2 und 3, vierteljährlich bei Pflegegrad 4 und 5)

Qualitäts­bewertungen

Gesamtbewertung

1,0Sehr Gut
Prüfung: 22. Februar 2024

Kategorien

Befragung der Kunden

1,0

Sehr Gut

Pflegerische Leistungen

1,0

Sehr Gut

Dienstleistung und Organisation

1,0

Sehr Gut

Was bedeuten die Qualitätsbewertungen?

Pflegenoten einfach erklärt

Jeder Pflegedienst wird vom MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) geprüft und bewertet. Diese Prüfungen sind gesetzlich vorgeschrieben und finden regelmäßig statt.

Die Noten reichen von 1,0 bis 5,0: Wie in der Schule ist 1,0 die bestmögliche Bewertung. Je niedriger die Note, desto besser ist die Qualität.

Bewertete Bereiche

  • Pflegerische Leistungen: Grundlegende Pflege und Betreuung
  • Ärztlich verordnete Leistungen: Medikamentengabe, Wundversorgung
  • Organisation: Abläufe, Dokumentation
  • Kundenzufriedenheit: Befragung von Pflegebedürftigen

Notenskala: Was bedeuten die Bewertungen?

1,0
Sehr gut

Hervorragende Pflegequalität, die deutlich über dem Standard liegt.

2,0
Gut

Gute, qualitativ hochwertige Pflegeleistungen.

3,0
Befriedigend

Durchschnittliche Qualität mit Raum für Verbesserungen.

4,0
Mangelhaft

Erheblicher Verbesserungs-bedarf
in der Pflegequalität.

Wichtig zu wissen: Die Bewertungen helfen bei der Einschätzung der Qualität, sollten aber nicht das einzige Kriterium sein. Achten Sie auch auf den persönlichen Eindruck und ob der Anbieter zu Ihren individuellen Bedürfnissen passt.

Häufig gestellte Fragen

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